Wer hat eigentlich die geringen Sitzabstände und die fehlenden Gepäckablagen „verbrochen“. Hat die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) keine Minimalanforderungen in die Ausschreibung geschrieben? Dann sollten die Manager der BEG die Kosten der Umrüstung bezahlen und nicht die BEG und damit der Steuerzahler. Hat die Deutsche Bahn (DB Regio) die Ausschreibung verletzt, so sollte die Nachrüstung ausschliesslich auf ihre Kosten gehen!
Wer hat eigentlich die geringen Sitzabstände und die fehlenden Gepäckablagen „verbrochen“. Hat die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) keine Minimalanforderungen in die Ausschreibung geschrieben? Dann sollten die Manager der BEG die Kosten der Umrüstung bezahlen und nicht die BEG und damit der Steuerzahler. Hat die Deutsche Bahn (DB Regio) die Ausschreibung verletzt, so sollte die Nachrüstung ausschliesslich auf ihre Kosten gehen!