Bahndiskussionen in Wasserburg um die Altstadtbahn: Bundesrecht bricht Landesrecht…
Denn in Wasserburg waren sie der Meinung, nach Übernahme der Bahnlinie von der Deutschen Bahn AG durch die Stadt Wasserburg, die Strecke nicht reparieren zu müssen.
Zur Erläuterung: Am 2. März 1987 kam es nach starken Regenfällen zu einem Dammrutsch zwischen Wasserburg Stadt und Wasserburg Bahnhof. Südlich des Stadtteiles Burgau, etwa 1 km entfernt vom Bahnhof Wasserburg Stadt, wurde das Gleis auf Höhe eines verstopften Durchlasses auf einer Länge von mehreren Metern unterspült. Deshalb wurde der Betrieb auf diesem Streckenabschnitt eingestellt, das beschädigte Teilstück wurde nie repariert.
Zwei Wochen später leitete die damalige Bundesbahn das Stilllegungsverfahren ein. Beantragt wurde, den Personenverkehr zwischen Ebersberg und Wasserburg Stadt aufzugeben. Der Stilllegungsantrag wurde daraufhin im Vorstand der damaligen Bundesbahn am 19. Dezember 1988 beschlossen.
Heute, 25 Jahre später, ist die Sache rechtlich umstritten. Als Inhaber der Bahnlinie lehnte die Stadt Wasserburg augenscheinlich Interessenten für den Zugverkehr auf der Bahnlinie ab, mit der Begründung: Die Bahnstrecke sei nicht befahrbar. Doch selbst eine stillgelegte Strecke lässt sich nicht einfach in einen Radweg umwandeln, wie das die Stadt Wasserburg vor hatte.