Pro Bahn, 17.10.2016: www.pro-bahn.de/aktuell/aktuell_one.php?sel_ id=439&sel_jahr=2016&sel_db=26 „Ein Ergebnis der Bund-Länder-Verhandlungen zum Finanzausgleich ist, dass das Bundesprogramm nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) fortgeschrieben wird (letzter Punkt unter 1. zu „Bund-Länder- Finanzbeziehungen“ , siehe: www.bundesregierung.de/Content/DE/ Pressemitteilungen/BPA/2016/10/2016-10-14-beschluss-bund-laender.html). Die sogenannten Entflechtungsmittel ( www.mobi-wissen.de/Finanzierung/Entflechtungsgesetz) entfallen dagegen ab 2019 (siehe VDV-Pressemitteilung : www.vdv.de/pressemitteilungen.aspx?id=37ccd73c-e624-4b51-a97e- f132fb2c6862&mode=detail). Einem Vorschlag aus Baden-Württemberg (www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ bund-soll-mittel-fuer-gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-aufstocken/), der von der Konferenz der Länderverkehrsminister übernommen wurde (vorletzter Abschnitt von www.kommunen-in-nrw.de/en/mitgliederbereich/ mitteilungen/detailansicht/dokument/beschluesse-der- verkehrsministerkonferenz-31.html), das GVFG-Programm auf 500 Millionen Euro pro Jahr aufzustocken und zu dynamisieren, wurde nicht entsprochen. Die steigenden Kosten der Infrastruktur sind daher für den Bestand und erst recht für den Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs unverändert eine Bedrohung.“