2. Stammstrecke kommt nicht voran: Netzergänzende Massnahmen erst in der Entwurfsplanung
In öffentlichen Diskussionen wurde bisher nur der Planungsstand der verschiedenen Abschnitte des 2. S-Bahntunnels thematisiert. Demnach sind die Abschnitte Laim-Stachus und Stachus-Isar genehmigt. Der Abschnitt Isar-Leuchtenbergring ist noch im Verfahren (siehe www.2.stammstrecke-muenchen.de/strecke/planfeststellungsverfahren). Dabei wird jedoch völlig unterschlagen, dass das Betriebskonzept der 2. Stammstrecke (15-Minuten-Takt, Express-S-Bahnen auf ausgewählten Linien) netzergänzende Massnahmen voraussetzt. Die Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage von Markus Ganserer (MdL Grüne, www1.bayern.landtag.de/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/17_0007916.pdf) entlarvt jedoch, dass es bei den netzergänzenden Massnahmen ganz und gar nicht vorwärts geht.
Ausser dem Bahnsteig Markt Schwaben (Genehmigungsplanung) befinden sich noch sämtliche Projekte in der Entwurfsplanung. Das Projekt Beschleunigung der Flughafenlinien auf 140 km/h ist sogar erst in der Grundlagenermittlung. (Zur Information: Die Entwurfsplanung ist erst der zweite Schritt nach der Grundlagenermittlung. Erst dann beginnt die Genehmigungsplanung, die schliesslich in die Planfeststellung mündet.) Es besteht damit die Gefahr, dass das Betriebskonzept der 2. Stammstrecke nach Fertigstellung der 2. Stammstrecke gar nicht verwirklicht werden kann, da die netzergänzenden Massnahmen noch nicht fertiggestellt sind. So erfordert der 15- statt 20-Minutentakt die 2-gleisigen Abschnitte, die Verwirklichung der Express-S-Bahn nach Herrsching das Überwerfungsbauwerk Westkreuz und das Wendegleis Wessling. Es ist erstaunlich, dass die netzergänzenden Massnahmen in der Diskussion bisher vernachlässigt wurden. Fünf der sieben netzergänzenden Massnahmen wurden im Mai 2012 ins 13-Punkte-Sofortprogramm S-Bahn München (bayern.de/wp-content/uploads/2014/pdf//10373733.basis_anlage.pdf